Unter einem Alarmplan versteht man eine festgelegte Regelung, die definiert, was bei bestimmten Schadensereignissen passieren soll. Der Alarmplan tritt in Kraft, sofern das entsprechende Signal ausgelöst wurde. Die Grundlage dafür sind die einzelnen Szenarien nach bereits geschehenen Zwischenfällen. Die Gestalt des Alarmplans unterscheidet sich meist abhängig von den externen Faktoren.
Es macht also einen Unterschied, ob der Zwischenfall nur klein und mit örtlicher Begrenzung ist und aufgrund dessen nur geringen Schaden verursacht. Andererseits kann ein solcher Alarmfall auch großräumige Katastrophen definieren, die hohen Schaden bei Bevölkerung und Sachgütern anrichten können.
Wann und wie werden Alarmpläne eingesetzt?
Oftmals betrifft ein Alarmplan auch verschiedene Personengruppen.
- So kommt beispielsweise infrage, dass er nur die Mitarbeiter in einem bestimmten Betrieb einschließt.
- Kriminelle Zwischenfälle betreffen hingegen keine ganzen Bevölkerungsgruppen, sondern nur ausgesuchte Dienststellen der Polizei.
- Auch für Justizvollzugsanstalten gibt es einen gesonderten Sicherungs- und Alarmplan.
- Selbst das Auslösen des Brandmelders der Feuerwehr ist in dieser Kategorie zusammengefasst. Handelt es sich nur um einen kleinen Brand, so muss die Feuerwehr nach einer bestimmten Ausrückeordnung zum Einsatzort fahren. Bei größeren Bränden erfolgt die zusätzliche Alarmierung weiterer Hilfskräfte.
- Zuletzt machen sogar Kommunen Gebrauch von Alarmplänen, unter welchen sie ihre Katastrophenschutzpläne zusammenfassen. Darunter fallen beispielsweise Szenarien wie Erdbeben und Hochwasser.