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Alarmzentrale

Definition

Eine Alarmzentrale stellt die Steuerungs- und Kontrolleinheit bei einer Gefahrenmeldeanlage dar. Im Wesentlichen setzt man sie für das Melden von Überfällen, Einbrüchen, Bränden oder Störmeldungen ein.

  • Überfallmeldezentralen richtet man zusammen mit Überfallmeldern dort ein, wo häufiger mit einer indirekten oder direkten Personenbedrohung zu rechnen ist. Dabei muss auch auf die erforderliche Peripherie geachtet werden, wie zum Beispiel automatische Meldungsgeber und Scharfschalteeinrichtungen.
  • Zudem ist es üblich, Überfallmeldezentralen sowie Einbruchmeldezentralen zu kombinieren.
  • Etwas unterschiedlich werden an dieser Stelle Brandmeldezentralen behandelt, vor allem diejenigen, die mit automatischen Brandmeldern und manuellen Brandmeldern ausgestattet sind.
  • Störmeldeanlagen überwachen hingegen technische Prozesse und melden jede Unregelmäßigkeit.

Alarmzentralen dienen der präventiven Erkennung von Gefahren

Durch verschiedene periphere Einrichtungen wie Signal- und Meldungsgeber können Alarmzentralen zur präventiven Erkennung von Gefahren für Sachwerte und Leben dienen. Wichtig sind dabei die verständlichen Hinweise über Ort und Art der Alarmmeldung. Darüber hinaus muss natürlich eine ständige Überwachung der eigenen Betriebsbereitschaft stattfinden, um eine Alarmmeldung schnell zu detektieren und Hilfe leistende Stellen zu benachrichtigen. Um die Aufgabenvielfalt bewältigen zu können, empfiehlt es sich, eine modular aufrüstbare Zentrale einzusetzen. Diese werden nämlich durch Mikroprozesse gesteuert und lassen sich auf diese Weise deutlich flexibler bedienen. Das kommt dem Anwender gerade bei objektspezifischen Sicherheitsbedürfnissen zugute, weil sowohl Meldung als auch Steuerungsvorgang sehr breite Anwendungsspielräume haben.