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Was beinhaltet der Objektschutz?

Sicherheitspersonal und Überwachungskameras – Dinge, bei denen sich viele im ersten Moment unangenehm überwacht fühlen, erfüllen einen sinnvollen Zweck. Die Sicherheit von Objekten und Personen kann nur durch einen gut aufgestellten Objektschutz gewährleistet werden. Was ist Objektschutz überhaupt und welche Bestandteile umfasst er? Und was gibt es hinsichtlich Überwachungskameras zu beachten? Diese und weiter Fragen klärt folgender Artikel.

Was ist Objektschutz?

Bei dem Objektschutz dreht sich alles darum, die Sicherheit von Gebäuden durch Bewachung zu gewährleisten. Ziel davon ist es, Angriffe von außen abzuwehren, die beispielsweise von Kriminellen ausgeübt werden. Objektschutz soll ein Objekt vor einer Funktionsbeeinträchtigung, vor Zerstörung, Diebstahl oder Einbruch schützen.

Meist wird der Objektschutz von externen Unternehmen durchgeführt, die auf die Bewachung von Objekten spezialisiert sind. Man spricht dabei auch von einem Sicherheitsdienst bzw. einer Security. Solche Sicherheitsunternehmen beschäftigen ausschließlich speziell ausgebildete Mitarbeiter, welche einerseits für ein hohes Maß an Sicherheit sorgen und sich andererseits mit den Behörden absprechen, was Schutzmaßnahmen betrifft.

Welche Maßnahmen umfasst der Objektschutz?

Da es in erster Linie um die Bewachung eines Objektes geht, muss irgendeine Form der Überwachung gefunden werden. Die meisten Unternehmen setzen heutzutage auf Videoüberwachung, eine Bestreifung ist wesentlich seltener. Der Vorteil von Überwachungskameras ist, dass das Objekt zeitlich flächendeckender bewacht werden kann. Außerdem geht die Überwachung digital, somit muss niemand vor Ort sein, was Personalkosten einspart und für mehr Flexibilität sorgt. Dennoch gibt es speziell bei der Bewachung mit Überwachungskameras einiges zu beachten. Dazu später noch mehr.

Trotzdem ist die Bestreifung in manchen Unternehmen noch eine beliebte Methode des Objektschutzes. Dabei ist es jedoch wichtig, nicht immer zur gleichen Zeit Streife zu gehen, damit Außenstehende die Rundgänge nicht berechnen können.

Wie der Objektschutz im konkreten Fall aufgestellt wird, ist stark von der Art des Gebäudes und dem betroffenen Unternehmen bzw. der Organisation abhängig. Ein Objektschutz-Plan sollte immer individuell erstellt werden. Vielleicht wird zusätzlich eine Personalkontrolle benötigt, wenn viel Personenverkehr besteht. In anderen Fällen mag es notwendig sein, ankommende Lieferungen zu überwachen.

Überwachungskameras sind eine praktische Methode der Bewachung, die im Objektschutz Anwendung findet. Bildquelle: Free-Photos via pixabay.com

Wer profitiert von Objektschutz?

Objektschutz ist ohne Zweifel eine gute Methode, um die Sicherheit eines Gebäudes zu gewährleisten. Doch wer benötigt überhaupt einen professionellen Objektschutz? Grundsätzlich kann man sagen, dass jeder von einem professionellen Objektschutz profitiert, wo es Menschen oder Werte zu schützen gilt.

Mögliche Gefahren sind Vandalismus, Sabotage, Diebstahl, Einbruch und Belästigungen. Auch latente Gefährdungen sind ein Bereich, den man nicht vernachlässigen darf. Dazu zählen zum Beispiel Brandgefahren. Dabei geht es nicht einmal darum, dass jemand aus bösem Willen ein Feuer legt. Bereits eine kleine Unachtsamkeit wie beispielsweise ein auf dem Herd vergessener Kochtopf kann ein Feuer verursachen. Auch elektrische Geräte bergen eine Gefahr, da sie durch Kurzschlüsse einen Elektrobrand auslösen können.

Vielen Menschen sind diese Gefahrenquellen gar nicht als solche bewusst. Ein Objektschutz hingegen ist sich jedem Risiko bewusst – auch wenn es nicht offensichtlich zu erkennen ist.

Ein Firmengebäude sollte daher in jedem Fall über einen professionellen Objektschutz verfügen. Während viele PCs Risiken bergen, sind da noch die Mitarbeiter, welche durch eine Unachtsamkeit schnell eine Gefährdung verursachen können. Außerdem ist nicht jedes Unternehmen überall beliebt. Vandalismus und mutwillige Sachbeschädigung sind demnach keine Seltenheit.

Ebenso schützenswert sind kulturelle Gebäude. Ein Museum, welches wertvolle Gegenstände aufbewahrt, sollte in jedem Fall einen professionellen Objektschutz genießen. Zusätzlich macht eine Personenkontrolle Sinn, da tagtäglich die verschiedensten Menschen ein- und ausgehen.

Wie bereits erwähnt, müssen Unternehmen und Organisationen in jedem Fall selbst entscheiden, inwieweit ein Objektschutz Sinn macht und in welchem Umfang.

Was gibt es bei der Videoüberwachung zu beachten?

Dass die Videoüberwachung nicht immer ganz unkritisch betrachtet wird, wissen wohl alle. Viele sehen keine Vereinbarkeit zwischen Datenschutz und einer Videoüberwachung. Tatsächlich ist es so, dass nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen einiges beachten müssen, wenn es um die Bewachung eines Objektes mittels Überwachungskamera geht.

  • Werden Bilder oder Videos von Personen erhoben, die das Gebäude betreten oder verlassen, handelt es sich um die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Daher hat auch die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ein Wörtchen mitzureden. Ab diesem Zeitpunkt gilt es, das Datenschutzrecht zu berücksichtigen.
  • Es gibt in Deutschland zwar spezielle Vorgaben zur Videoüberwachung, welche im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt sind. Allerdings wurde 2019 entschieden, dass die dort festgehaltene Norm nicht den europäischen Vorgaben entspricht und somit hinfällig sei. Worauf müssen Unternehmen nun achten, damit sie sich datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite befinden?
  • Die Versammlung der deutschen Datenschutzbehörden hat im Juli 2020 eine Orientierungshilfe erstellt, die die aktuell gültigen Vorgaben beinhaltet. Interessant ist für Unternehmen, dass nicht nur gespeicherte Videos als personenbezogene Daten gelten, sondern auch eine Live-Übertragung der Bilder ohne Speicherung.
  • Grundsätzlich ist eine Überwachung mittels Überwachungskameras zulässig, soweit die Datenverarbeitung notwendig ist, damit die Interessen des Unternehmens gewahrt werden. In jedem Fall sollten Unternehmen ihre Abwägungen diesbezüglich dokumentieren, sodass stets ein Nachweis vorhanden ist, dass nicht aus purem Eigeninteresse gehandelt wurde.
  • Welche Interessen des Betriebs können eine Videoüberwachung rechtfertigen? Ein Unternehmen kann ideelle, rechtliche oder wirtschaftliche Gründe haben. Daher ist auch die Videoüberwachung im Zuge des Objektschutzes rechtlich zulässig. Dabei ist es egal, ob es um den Schutz vor Einbrechern und Diebstahl oder um den Schutz vor Vandalismus geht.
  • Vor der Anbringung einer Überwachungskamera muss zwar noch kein derartiger Schaden entstanden sein, dennoch ist es hilfreich, die Entscheidung für eine Videoüberwachung durch entsprechende Umstände rechtfertigen zu können.

Man kann also pauschal sagen: Unternehmen müssen vor der Installation eines Überwachungssystems prüfen, ob diese Maßnahme tatsächlich erforderlich ist. Ist dies der Fall, steht der Videoüberwachung nichts mehr im Weg.

Ist es dann so weit, dass die Überwachungskameras in Betrieb genommen werden, muss ein entsprechender Hinweis aufgestellt werden. Dieser muss gut sichtbar sein, um die Transparenz zu wahren. Optimal ist, dass Personen sehen, dass ein Bereich videoüberwacht ist, noch bevor sie ihn betreten. Der Hinweis sollte also frühestmöglich stattfinden.

Fazit

Ein professioneller Objektschutz macht immer dann Sinn, wenn es ein Objekt zu schützen gibt. Durch verschiedene Methoden, zu denen die Videoüberwachung und die Bestreifung zählen, wird die Sicherheit von Objekten sichergestellt. Meist werden diese Tätigkeiten von externen Unternehmen durchgeführt, welche speziell geschulte Sicherheitsmitarbeiter beschäftigen.

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