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Brandwache und Brandsicherung

Immer, wenn Veranstaltungen mit einer Bühnengröße von mindestens 220 m² stattfinden und pyrotechnische Mittel verwenden, so ist eine Brandsicherheitswache vorgeschrieben. Das ist eine gesetzliche Festlegung und darf deshalb nicht umgangen werden. Folglich stehen dem Brandsicherheitsdienst verschiedene Aufgaben zu. So zum Beispiel das Einhalten der allgemeinen Brandschutzregeln zu Beginn und während einer Veranstaltung. Weiterhin muss sich die Brandwache um die Brandvorbeugung kümmern.

Zubehör für Brandwache und Brandsicherung

Damit die Brandwache effektiv funktionieren kann, müssen ihr unbedingt Kleinlöschgeräte, wie Wandhydranten und Feuerlöscher zur Verfügung stehen. Es ist sinnvoll, bei größeren Ereignissen, sogar ganze Feuerwehrfahrzeuge bereitzustellen. Eine wichtige Aufgabe der Brandwache ist außerdem, im Gefahrenfall richtig zu reagieren. So gilt es beispielsweise, die Schutzeinrichtungen zu aktivieren und für eine sichere Versammlungsstätte zu sorgen. Im Zuge dessen muss auch das Räumen des Gebäudes initiiert werden. Zudem können die Aufgaben der Brandwache auch von Angestellten der Versammlungsstätte angenommen werden, sollte der Betreiber der zuständigen Behörde die Erlaubnis erteilen. Hierfür muss allerdings die Voraussetzung gelten, dass genug Mitarbeiter mitwirken.

Brandsicherung kann außerdem durch sogenannte Werkfeuerwehren umgesetzt werden. Dazu ist es wichtig, dass vor Beginn der Feuerarbeiten die Gasfreiheit bestätigt und die schriftliche Feuererlaubnis vorhanden ist.