Mit Beschaffungskriminalität sind kriminelle Handlungen gemeint, die zum Erwerb von Betäubungsmitteln dienen. Sie lassen sich somit der Drogenkriminalität zuordnen. Klassische Beispiele für Beschaffungskriminalität sind Eigentumsdelikte wie Diebstahl, Raub und Einbruch in Apotheken. Verübt werden diese Taten oft von Drogenkonsumenten.
Des Weiteren gibt es eine Unterscheidung zwischen indirekter und direkter Beschaffungskriminalität. Die erste Gruppe meint das Beschaffen von Wertgegenständen oder Geld, um den anschließenden Kauf zu finanzieren. In die zweite Gruppe gehören alle Fälle, in welchen der direkte Erwerb von Betäubungsmitteln vollzogen wird.
Neben der Beschaffungskriminalität existiert außerdem die oft praktizierte Beschaffungsprostitution.
Unterscheidungen von Beschaffungskriminalität
Hin und wieder kommt es zu Unklarheiten bei der Begriffsbestimmung. So schreibt der Drogenaktionsplan der EU vor, dass zwar ein gemeinsamer Begriff geschaffen werden müsste, doch die Umsetzung dieser Idee ist nie passiert. Derzeit beschreibt der Begriff der Beschaffungskriminalität die Drogenkriminalität im Allgemeinen. Somit sind Handlungen gemeint, die nicht nur zur Beschaffung von Drogen dienen, sondern auch unter Drogeneinfluss begangen werden. An dieser Stelle kommt es zu einigen Unterscheidungen. So gibt es beispielsweise psychopharmakologisch bedingte Straftaten, Straftaten basierend auf wirtschaftlichen Zwängen und systembedingte Straftaten.
Je nach Art der Straftat wird ein anderes Strafmaß angelegt, welches am Ende zu einer Verurteilung führt.