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Rauchwarnmelder

Rauchmelder-Pflicht in ganz Deutschland

Seit 2017 gilt in allen sechzehn Bundesländern eine allgemeine Rauchmelder-Pflicht. Statistiken zeigen, dass seit der Einführung die Anzahl von Brandtoten deutlich zurückgegangen ist. Empfohlen wird die Installation mittig an Decken von Schlafräumen, Fluren und Aufenthaltsräumen.
Verpflichtet zur Anbringung von Rauchmeldern in privaten Räumen sind der Eigentümer, bzw. der Vermieter eines Objekts.
Eine Kontrolle (mit Ausnahme bei Neu- und Umbauten) erfolgt in der Regel nicht. Verstöße stellen dennoch eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Eine Wartung sollte jährlich durchgeführt werden. Dafür verantwortlich ist der Vermieter, kann aber auch vom Mieter wahrgenommen werden.
In öffentlichen und Industriegebäuden gelten schärfere Brandschutzvorschriften. Hier kommen vielfältigere Geräte zum Einsatz, wie zum Beispiel Wärmemelder als Teil einer Brandmeldeanlage/-zentrale (BMA/BMZ). Solche können sogar direkt an Feuerwehreinsatzzentralen angebunden sein.

Funktionsweise von Rauchmeldern

Rauchmelder können vor Bränden bereits in der Entstehungsphase warnen und entscheidend zum Überleben von Personen beitragen. Sie lösen bei einer erhöhten Konzentration von Kohlenstoffmonoxid (CO), Kohlenstoffdioxid (CO2) oder anderen Verbrennungsgasen aus. Dabei muss nicht zwangsweise ein sichtbarer Brand durch Flammen entstehen. Ein Schwelbrand verursacht mit seinen Gasen bereits ein erhebliches Gesundheitsrisiko.
Rauchmelder sollen insbesondere schlafende Personen wecken um sich und andere Personen frühzeitig in Sicherheit zu bringen.

Zu beachten bei der Auslösung von Rauchmeldern

Der Schalldruckpegel von Rauchmeldern ist sehr hoch. Vorgeschrieben sind mindestens 85 dB in einer Entfernung von drei Metern. Das entspricht einem vorbeifahrenden Einsatzfahrzeug der Polizei oder des Rettungsdienstes mit Signalhorn. Bei längerer Aussetzung kann dies zu Hörschäden führen. Höherwertige Rauchmelder können per Funk miteinander vernetzt sein und lösen alle simultan aus. Daher kann der Brandherd nicht anhand des Alarmsignals bestimmt werden.
Jeder Brand bringt die Gefahr einer Rauchgasvergiftung mit sich, welche nicht zu unterschätzen ist. Auch wenn Sie anfänglich keine Beschwerden haben: Beim Aufenthalt in einem brennenden Gebäude ist die anschließende Begutachtung durch den Rettungsdienst unbedingt anzuraten. Vorrangige Todesursache ist nicht die Einwirkung von Flammen, sondern die Einatmung der entstehenden Gase. Die Aufnahme von 10 % CO2 führt sogar in weniger als einer Minute zum Tode.

Achten Sie insbesondere auf folgende Symptome (auch bei anderen Personen):

  • Bewusstseinstrübung
  • Schwindel
  • Kopfschmerzen
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