Was sind Elektroschocker?

Elektroschocker oder auch Elektroimpulswaffen sind kleine, handliche Geräte, die bei direktem Kontakt mit dem Angreifer elektrische Impulse mit einer hohen Spannung auslösen und die Motorik des Gegenübers außer Gefecht setzen. Ein etwaiger Angriff kann somit innerhalb von Sekunden effektiv beendet werden. Die elektrischen Impulse werden dabei durch kleine Kontaktstifte übermittelt, die vorne am Gerät sitzen. Damit die Abwehr auch wirklich wirkungsvoll ist, müssen beide Kontaktstifte in Kontakt mit dem Angreifer sein – es handelt sich also bei dem Elektroschocker um eine Selbstverteidigungsmöglichkeit, die nur in geringer Distanz eingesetzt werden kann. Es gibt zwar auch Geräte, die auf eine gewisse Entfernung eingesetzt werden können (Taser bzw. Elektroschockpistole), diese gelten dann allerdings als Distanzwaffe und sind in Deutschland verboten.
Wo können Elektroschocker erworben werden?
Wie schon erwähnt, dürfen Elektroschocker nur legal erworben werden – und dazu bieten sich vor allem zwei Möglichkeiten an:
- Kauf in einem Waffengeschäft: Hier findet eine Beratung statt und etwaige Fragen zum Gerät oder Einsatz können schnell geklärt werden. Allerdings gibt es in Waffengeschäften oft nur eine geringe Auswahl an Elektroschockern, die teilweise auch recht teuer sind.
- Kauf im Internet: Das Internet bietet auf jeden Fall den Vorteil, dass die Auswahl groß ist und zwischen vielen verschiedenen Modellen, Formen und sogar Farben gewählt werden kann. Einen Teaser im Internet zu kaufen bietet darüber hinaus den Vorteil, dass Kundenbewertungen in die Auswahl mit einbezogen werden können und zudem die Preise oft viel günstiger als im Geschäft vor Ort sind.
Im Internet gibt es spezielle Waffen- und Security-Shops, die Elektroschocker in ihrem Sortiment führen. Aber auch bei Amazon und eBay gibt es viele seriöse Händler, bei denen die E-Schocker zu einem fairen Preis und natürlich mit erforderlichem Prüfsiegel gekauft werden können.
Hier finden Sie einige Bestseller von Amazon*:
- BIOCOMPATIBLE - Titan wird seit den 1940er Jahren sicher in der Zahnmedizin und Medizin eingesetzt und gilt aufgrund seiner Korrosionsbeständigkeit durch Körperflüssigkeiten als das biokompatibelste Metall
- Von der PTB zugelassener Elektroschocker mit Handschlaufe und Sicherungsstift (freiverkäuflich ab 18 Jahren)
Die Wirksamkeit von E-Schockern
Die elektrischen Impulse, die vom Elektroschocker ausgesendet werden, sind nicht tödlich, sorgen jedoch dafür, dass der Angreifer (je nach Stärke der der Impulse) bewegungsunfähig oder zumindest in der Motorik eingeschränkt ist. Beim Angreifer kommt es zu teilweise sehr schmerzhaften Muskelkrämpfen und Lähmungen. Nicht alle sind überzeugt davon, dass die Elektroschocker, die nach deutschen Bestimmungen legal sind, ausreichen, um einen Angreifer wirklich außer Gefecht zu setzen. Schließlich ist eine sehr geringe Distanz notwendig und beide Kontaktstifte müssen den Angreifer berühren – ist das nicht der Fall, ist der Einsatz auch nicht wirksam. Es empfiehlt sich daher nach dem Kauf eines E-Schockers zu trainieren, wie er schnell eingesetzt werden kann – natürlich ohne dabei im Training den Impuls abzusetzen. Grundsätzlich gibt es beim Gebrauch von Elektroschockern einige Körperregionen, in denen die elektrischen Impulse besonders wirksam sind. Dazu gehören der Schulterbereich sowie der Bauch- und auch Hüftbereich. Gerde die beiden letzteren sind gut erreichbar, auch wenn man in der Größe dem Angreifer unterlegen ist. Je länger der Elektroschock anhält, desto heftiger werden natürlich auch die Auswirkungen beim Angreifer ausfallen.
Vor- und Nachteile beim Einsatz eines Elektroschockers
Wie jede Methode zur Selbstverteidigung und natürlich auch jede Waffe, hat auch der Elektroschocker Vor- und Nachteile. Bevor ein solches Gerät gekauft wird, ist also zu überlegen, ob es wirklich nützlich ist und im Falle eines Angriffs auch angewendet werden kann. Zu den Vorteilen eines Elektroschockers gehört definitiv die Tatsache, dass jeder ihn ohne Einsatz von Kraft nutzen kann. Sind die Kontaktstifte angesetzt, muss nur ein Knopf betätigt werden. Auch reicht oftmals bei menschlichen Angreifern das Zeigen eines E-Schockers, um die Absicht zu bekunden, sich zu wehren. Der Respekt vor solchen Geräten ist groß und kann ausreichen, um den Angreifer in die Flucht zu schlagen. Muss der Elektroimpulsgeber doch zum Einsatz kommen, ist er äußerst effektiv und verschafft die Möglichkeit, das Gegenüber so außer Gefecht zu setzen, dass man sich in Sicherheit bringen oder nach Hilfe rufen kann. Es gibt natürlich auch Nachteile bei Elektroschockern. Zum einen gibt es Geräte, die zwar eine hohe Wirksamkeit durch die Angabe einer hohen Volt-Zahl suggerieren, aber im Endeffekt nur eine geringe Stromstärke abgeben und somit auch eher als Abschreckung denn als Abwehr funktionieren. Abgesehen davon ist der größte Nachteil wohl die Tatsache, dass der Angreifer nah an einen heran kommen muss, um den Elektroschocker einsetzen zu können – das birgt dann natürlich auch Gefahren für einen selbst.
Ist der Besitz und Einsatz von Elektroschockern legal?
Der Besitz und Einsatz von Waffen ist in Deutschland über das Gesetz geregelt. Auch die Elektroschocker fallen unter dieses Gesetzt und sind dann erlaubt, wenn die Person, die ihn mitführt, mindestens 18 Jahre alt ist und den Elektroschocker legal erworben hat. Darüber hinaus muss das Gerät ein Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aufweisen. Ist das Siegel nicht vorhanden, ist der Elektroschocker in Deutschland nicht erlaubt, verstößt gegen das Waffenschutzgesetz und allein der Besitz kann zu hohen Strafen führen. Verboten sind auch so genannte Taser, also Elektroschocker, die nicht nur bei direktem Kontakt, sondern auch auf kurze Distanz Elektroimpulse aussenden und damit den Angreifer außer Gefecht setzen. Auch ist es nicht erlaubt Elektroschocker mit sich zu führen oder zu nutzen, die beispielsweise wie eine Taschenlampe aussehen. Benutzt werden darf der Elektroschocker natürlich nur dann, wenn auch ein ausreichender Grund dafür besteht – wie beispielsweise ein Angriff. Dann handelt man in Notwehr und ist über den sogenannten *Notwehrparagraphen“ §32 im Strafgesetzbuch geschützt. Aber Vorsicht, auch für die Notwehr gibt es Bestimmungen – nicht jede Situation rechtfertigt die Berufung auf den Paragraphen.
Weitere Selbstverteidigungsmittel
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