Wanze
Als Wanze wird umgangssprachlich ein Abhörgerät bezeichnet, welches sich zum Mitschneiden akustischer Informationen eignet. Dies geschieht vor allem im Rahmen von Ermittlungsarbeiten, im Rahmen der Erforschung von Tieren und im Rahmen von Sicherheitsüberwachungen.
Schon bei Schalltrichtern oder Stethoskopen handelt es sich um Abhörgeräte, die aber beide bedingen, dass der Nutzer sich sehr nahe am zu überwachenden Geräusch befindet. Sie sind beide nicht stationär gebunden und benötigen keinerlei Energieversorgung.
Jedoch meint der Begriff der Wanze vor allem solche Abhörgeräte, die sich in den Räumlichkeiten einer überwachten Person befinden.
Es ist hier zwischen drahtgebundenen (verkabelten) und nicht drahtgebundenen Anlagen zu unterscheiden. Erstere sind fest verbaut und kommen vor allem für das Überwachen der eigenen Räumlichkeiten in Betracht. Sie übermitteln Geräusche direkt an einen Aufzeichnungseinheit, den Verwender der Wanze usw.
Drahtlos sind solche Abhöranlagen, die Signale per Funk oder Optoelektronik weitergeben können. Sie können einfach an einem Ort platziert werden und bedingen, dass sich ein geeigneter Empfänger in der Nähe befindet. Funksignale wiederum können von Dritten recht einfach ebenfalls abgehört werden, wenn die Frequenz einfach zu empfangen ist.
Dazu gibt es noch mehrere Abhörgeräte, die nicht im Raum selbst platziert werden müssen. Hier ist etwa das Lasermikrofon zu nennen. Es wirft einen nicht sichtbaren Lichtstrahl in einen zu überwachenden Raum. Schallwellen darin unterbrechen den Lichtstrahl in entsprechenden Frequenzen. Die aufgezeichneten Unterbrechungen lassen eine Rekonstruktion der gesprochenen Worte zu.
Auch Abhöranlagen, die an der Telefonleitung sitzen, lassen sich installieren. Es muss lediglich ein Zugangspunkt an der jeweiligen Telefonleitung gefunden werden.
Rechtliches im Zusammenhang mit Abhöranlagen
Der Besitz und die Verwendung von akustischen Abhörgeräten ist nicht strafbar. Darunter fallen Schalltrichter, Radioempfänger, Babyphone oder Aufnahmegeräte. Es ist dennoch untersagt, Gespräche mitzuschneiden, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind. Auch andere Geräte, mit denen ein Abhören tendenziell möglich ist (Handys unter anderem) sind legal zu erwerben, nicht jedoch zum Zwecke des Überwachens anderer Personen.
Ausnahmen bilden hier Überwachungen gesprochener Worte aufgrund von Sicherheits- oder Ermittlungsarbeit. Entsprechend gibt es für die Verwendung von Wanzen Lizenzen und Richtlinien. Dies umfasst die Möglichkeit staatlicher Ermittlungsorgane bei dringendem Tatverdacht, dem Verdacht auf Vorbereitung einer Straftat, oder im Rahmen von Ermittlungsarbeiten, die Wohnungen einer dringend verdächtigen Person zu überwachen.
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