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Objektschutz

Security Einzelhandel Objektschutz
Security im Einzelhandel
Bild von Rayner Simpson

Objektschutz sorgt für die Sicherheit von Objekten durch Bewachung. Gezielte Kontrollmaßnahmen von Sicherheitskräften sowie mechanische und elektronische Sicherungen sollen rechtswidrige Handlungen verhindern. Dazu zählen Diebstähle, Sachbeschädigungen und Vandalismus sowie unbefugter Zutritt und/oder Nutzung.

Durch Objektschutz können beispielsweise Firmengebäude, Wohnhäuser, geparkte Fahrzeuge, Baustellen, Geschäfte sowie technische Anlagen geschützt werden. Insbesondere Baustellen bedürfen eines besonderen Schutzes, da sich hier bei Nacht erhebliche Wertgegenstände wie Maschinen oder Werkzeuge befinden. Diebstahl oder Vandalismus haben hier fatale Folgen.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen bei der Durchführung von Objektschutz durch einen Sicherheitsdienst sind:

  • Jedermannsrecht gemäß §127 Abs. 1 StPO: Hier liegt die Grundlage für das Festhalten flüchtiger Straftäter. Danach können einer Straftat dringend verdächtiger Personen bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten werden. Bei Widerstand greift das Notwehrrecht zur Abwehr.
  • Übertragung des Hausrechts an die Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes: Das ist die Voraussetzung für Einlasskontrollen, Identitätsfeststellungen, Zutrittsverweigerungen und Verweise aus Räumlichkeiten des Auftraggebers. Außerdem muss das jeweils zuständige Ordnungsamt eine Bewachungserlaubnis ausstellen.
  • Prüfung, ob ein berechtigtes Interesse des Auftraggebers vorliegt: Dies ist die Verpflichtung, der ein Sicherheitsunternehmen vor Beginn einer Observation nachzukommen hat. Strafrechtlich relevante Feststellungen im Zuge eine Observation unterliegen dabei im Gegensatz zur Polizei nicht dem Legalitätsprinzip (Strafverfolgungszwang).

 

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Weitere ausführliche Informationen zum Thema Objektschutz erhalten Sie hier: Objektschutz – Alles Wichtige in 3 Ratgebern

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