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DIN 77200 für Sicherheitsdienstleister

Allgemeine Informationen

Die DIN 77200 für Sicherheitsdienstleister wurde 2017 im Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) erarbeitet und ersetzt die DIN 77200:2008, beziehungsweise stellt eine Überarbeitung dar.
Mit dieser Zertifizierung können Leistungsfähigkeit, Qualität des Services sowie Transparenz, Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit der angebotenen Leistungen glaubhaft belegt werden.
Zertifizierte Unternehmen wurden von Experten hinsichtlich ihrer Organisation, Personalführung und Arbeitsweise geprüft und bewertet.

Was beinhaltet die DIN 77200?

Bei dieser Norm handelt es sich um eine dreiteilige Normenreihe.

Der erste Teil der Norm (DIN 77200-1) enthält die Mindestanforderungen an die Planung und Erbringung von Sicherungsdienstleistungen. Geprüft werden diese in Bezug auf Organisation, Prozesse und Personal.

Im zweiten Teil (DIN 77200-2) werden erweiterte Anforderungen an Sicherungsdienstleistungen für besondere Leistungsbereiche aufgeführt. Hierunter fallen zum Beispiel Veranstaltungen und Objekte mit besonderer Sicherheitsrelevanz, öffentlicher Personenverkehr, kritische Infrastrukturen sowie Einrichtungen zur Aufnahme und Unterbringung für Migranten.

Der dritte Teil der Norm (DIN 77200-3) beschreibt das Prüfverfahren zur Bewertung der Sicherheitsdienstleistungen. Hier werden nicht nur Anforderungen an das Verfahren selbst, sondern auch an die prüfenden Stellen aufgeführt.

Welche Anforderungen stellt die DIN 77200 an die Sicherheitsdienstleister?

Anders als die Vorgängernorm DIN 77200:2008 kennt die aktuelle Fassung der DIN 77200 keine Leistungsstufen, sondern beschreibt die Anforderungen an stationäre und mobile Sicherheitsdienstleistungen.

  • Der Alarmdienst umfasst Dienstleistungen, bei der Sicherheitsmitarbeiter mittels technischer Systeme spezifische Kontrolltätigkeiten ausführen, Alarme oder Notmeldungen verfolgen und gegebenenfalls nötige Maßnahmen einleiten.
  • Die Ausführung von Kontrolltätigkeiten an einem definierten Ort sowie das Sichern, Überwachen oder Kontrollieren von Vorgängen und Zuständen (beispielsweise Alarmen) und das Einleiten nötiger Maßnahmen wird als Kontrolldienst bezeichnet.
  • Der Revierdienst beschreibt dabei regelmäßig durchgeführte Alarm- und Kontrolldienste mehrerer zusammenhängender Objekte.
  • Unter dem Begriff Empfangsdienst werden alle Serviceleistungen zusammengefasst, bei denen Sicherheitsmitarbeiter die repräsentative, oftmals mehrsprachige Betreuung von beispielsweise Kunden, Lieferanten oder Mitarbeitern ausüben.
  • Dienstleistungen bei denen Sicherheitsmitarbeiter auf Veranlassung vereinbarte Maßnahmen aufgrund eines speziellen, außerplanmäßigen Ereignisses innerhalb einer festgelegten Frist am Ereignisort vornehmen, werden als Interventionsdienst aufgeführt.
  • Die letzte Anforderung beschreibt den Veranstaltungssicherungsdienst. Hierzu zählen Leibesvisitationen von Besuchern, die Bewachung der Produktionsmaterialien und der Schutz des Künstlers.

    Erfüllt ein Unternehmen die geforderten Anforderungen, kann es durch die Zertifizierung nach DIN 77200 seine Leistungsfähigkeit und Qualitätsgüte glaubhaft belegen.

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