Definition, Beispiele & rechtliche Grundlagen
Was ist Dual Use? (Definition)
Der Begriff Dual Use (englisch für „doppelte Verwendung”) bezeichnet Technologien, Produkte, Software oder Wissen (Know-how), die sowohl für zivile als auch für militärische oder sicherheitsgefährdende Zwecke eingesetzt werden können. Die „Dualität” liegt also im Verwendungszweck: Ein und dasselbe Gut kann friedliche wie auch gefährliche Anwendungen finden – je nachdem, in wessen Händen es sich befindet und für welchen Zweck es genutzt wird.
Dual Use betrifft beispielsweise Software, Kommunikationssysteme, Materialien oder biotechnologische Erzeugnisse.
Der Begriff wird vor allem im Kontext von Exportkontrolle und Außenwirtschaftsrecht verwendet, gewinnt jedoch auch in Bereichen wie der Cybersicherheit, Biotechnologie, Künstlichen Intelligenz und der Drohnentechnologie zunehmend an Bedeutung.
Hintergrund: Warum ist Dual Use sicherheitsrelevant?
Viele technische Innovationen entstehen zunächst für zivile Zwecke – und werden erst später für militärische oder repressive Ziele eingesetzt (oder umgekehrt). Die Herausforderung besteht darin, dass es bei vielen Gütern objektiv schwer zu bestimmen ist, ob sie „gefährlich” sind: Ein Hochleistungscomputer rechnet ebenso gut Wettermodelle wie Nuklearwaffendesigns. Ein Navigationssystem leitet Touristen wie Raketen.
Genau deshalb existieren staatliche Kontrollmechanismen: Sie sollen verhindern, dass Technologie in falsche Hände gerät – ohne dabei den legalen zivilen Handel unnötig zu erschweren.
Konkrete Beispiele für Dual-Use-Güter
- Drohnentechnologie
Drohnen können sowohl für zivile Zwecke wie Landvermessung oder Überwachung von Umweltschutzgebieten eingesetzt werden, als auch für militärische Zwecke wie Aufklärung oder gezielte Angriffe. Dies macht sie zu einem der bekanntesten Dual-Use-Beispiele unserer Zeit.
- Hochleistungscomputer & Halbleiter
Hochleistungsprozessoren und bestimmte Halbleitertechnologien werden für zivile Anwendungen wie KI-Forschung, medizinische Bildgebung oder Klimasimulationen benötigt – können aber ebenso für die Entwicklung von Waffensystemen genutzt werden. Im Rahmen der aktuellen Aktualisierung der EU-Dual-Use-Verordnung wurden Güter aus dem Quanten- und Halbleiterbereich in Anhang I aufgenommen. Quelle: BAFA
- Verschlüsselungssoftware & Cybersicherheitswerkzeuge
Software zur Datenverschlüsselung schützt einerseits Privatpersonen und Unternehmen vor Hackerangriffen – kann andererseits aber von Terroristen oder kriminellen Organisationen genutzt werden, um Kommunikation zu verschleiern.
- Digitale Überwachungstechnologien
Momentan können Technologien zur digitalen Überwachung in manchen Regimen dafür missbraucht werden, Journalisten, Regimegegner oder Bürger auszuspähen. Um dieser Menschenrechtsverletzung entgegenzuwirken, hat die EU digitale Überwachungstechnologien ausdrücklich in die Liste der Dual-Use-Güter aufgenommen.
- Biotechnologie & Chemikalien
Bestimmte Laborausrüstungen, Mikroorganismen oder chemische Substanzen werden in der Pharmaforschung eingesetzt, können aber auch zur Herstellung biologischer oder chemischer Kampfstoffe verwendet werden.
- Navigationssysteme (GPS/GNSS)
Präzisionssysteme zur Positionsbestimmung sind unverzichtbar für die zivile Luftfahrt, Schifffahrt und Logistik – aber ebenso für militärische Lenksysteme und Waffen.
- Lasertechnologie & Optik
Hochleistungslaser finden Einsatz in der Medizin (Augenoperationen), Materialbearbeitung und Telekommunikation – können aber auch als Waffensysteme oder zur Störung von Sensoren eingesetzt werden.
- Werkzeugmaschinen
Bei Ausfuhren gebrauchter Werkzeugmaschinen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Genehmigung des BAFA erforderlich ist, wenn die Werkzeugmaschine als Neuware von Anhang I der EU-Dual-Use-VO erfasst wäre. Quelle: Zoll
Rechtliche Grundlagen in Deutschland und der EU
EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821)
Die aktuelle EU-Dual-Use-Verordnung trägt die Bezeichnung VO (EU) 2021/821 und ist am 9. September 2021 in Kraft getreten. Sie ersetzt die vorherige Verordnung (EG) Nr. 428/2009 und hat die Exportkontrolle in mehreren Punkten modernisiert und verschärft.
Anhang I enthält die zentrale Güterliste mit zehn Kategorien: Kernmaterialien und -anlagen, spezielle Materialien und Ausrüstungen, Materialbearbeitung, Elektronik, Rechner, Telekommunikation und Informationssicherheit, Sensoren und Laser, Navigation und Avionik, Meeres- und Antriebstechnik sowie Luftfahrtelektronik und Kameras.
Die EU-Kommission hat den Anhang I zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/2003 vom 8. September 2025 neu gefasst, die am 15. November 2025 in Kraft trat. BAFA
Deutsches Außenwirtschaftsrecht
In Deutschland wird der Rahmen der EU-Verordnung durch nationales Recht ergänzt:
Außenwirtschaftsgesetz (AWG): Regelt die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern auf nationaler Ebene und bestimmt, welche Ausfuhren genehmigungspflichtig sind.
Außenwirtschaftsverordnung (AWV): Konkretisiert das AWG und enthält Regelungen zu Genehmigungsverfahren, Ausfuhrlisten und Sanktionen. Die Ausfuhrliste ist in zwei Teile unterteilt: Teil I Abschnitt A enthält eine Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial; Abschnitt B enthält eine Liste national erfasster Dual-Use-Güter. BAFA
Kontrollmechanismen: Das BAFA
Zentrale Behörde für die Kontrolle von Dual-Use-Gütern in Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Das BAFA prüft Ausfuhranträge und erteilt Genehmigungen für den Export von Dual-Use-Gütern. Dabei werden verschiedene Kriterien berücksichtigt, wie die Art des Gutes und seine Verwendungsmöglichkeiten, das Bestimmungsland und mögliche Endverwender, mögliche Umgehung von Ausfuhrkontrollen sowie die Einhaltung internationaler Abkommen.
In Deutschland erteilt das BAFA Genehmigungen für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern. Es gibt dabei zwei Genehmigungstypen:
- Allgemeingenehmigung (AGG): Gilt für bestimmte Güter und Ländergruppen ohne Einzelfallprüfung – schnell, aber komplex in der Anwendung.
- Einzelgenehmigung: Für jeden Export gesondert beim BAFA zu beantragen – aufwändiger, bietet aber volle Rechtssicherheit.
Ist dem Ausführer bekannt, dass seine Güter für sicherheitsgefährdende Zwecke eingesetzt werden sollen, ist er verpflichtet, das BAFA zu unterrichten. Das BAFA entscheidet dann, ob die Ausfuhr einer Genehmigung bedarf. Quelle: Zoll
Sanktionen bei Verstößen
Verstöße gegen die Dual-Use-Verordnung können zu hohen Bußgeldern, strafrechtlichen Sanktionen und dauerhaften Exportverboten führen. Unternehmen, die Dual-Use-Güter ohne die erforderliche Genehmigung exportieren, riskieren neben empfindlichen Geldbußen auch strafrechtliche Verfolgung ihrer Verantwortlichen.
Herausforderungen und aktuelle Entwicklungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dual-Use-Technologien erfordern eine kontinuierliche Anpassung an technologische Entwicklungen und internationale Zusammenarbeit, da viele Dual-Use-Güter global gehandelt werden.
Besondere Herausforderungen bestehen aktuell in folgenden Bereichen:
Künstliche Intelligenz: KI-Systeme können für die automatisierte Bildauswertung in der Medizin ebenso genutzt werden wie für autonome Waffensysteme. Eine klare Klassifizierung ist oft schwierig.
Quantentechnologie: Güter aus dem Quantenbereich wurden zuletzt neu in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung aufgenommen, da sie sowohl für die sichere Kommunikation als auch für die Entschlüsselung bestehender Systeme genutzt werden könnten. BAFA
Geopolitische Spannungen: Länderembargoregimes (z.B. gegenüber Iran, Nordkorea oder Russland) führen dazu, dass selbst alltägliche Technologien für bestimmte Bestimmungsländer genehmigungspflichtig werden. Eine Genehmigungspflicht kann bestehen, wenn die Güter für die Errichtung oder den Betrieb ziviler kerntechnischer Anlagen in bestimmten Ländern bestimmt sind. Zoll
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Dual Use
Was bedeutet Dual Use konkret? Dual Use bezeichnet Güter, Technologien oder Wissen, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Der Begriff stammt aus dem Englischen und bedeutet wörtlich „doppelte Nutzung”.
Wer entscheidet, ob ein Gut als Dual-Use-Gut gilt? Die Einstufung erfolgt anhand der technischen Merkmale des Produkts und der in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung festgelegten Güterlisten. Im Zweifel entscheidet das BAFA.
Brauche ich immer eine Genehmigung, wenn ich ein Dual-Use-Gut exportiere? Für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern in Länder außerhalb der EU ist grundsätzlich eine Genehmigung erforderlich. Innerhalb der EU besteht eine Genehmigungspflicht nur für bestimmte besonders sensible Dual-Use-Güter.
Was passiert, wenn ich nicht weiß, ob mein Gut Dual-Use-relevant ist? Unternehmen sollten das BAFA-Umschlüsselungsverzeichnis nutzen und im Zweifelsfall eine Einzelgenehmigung beantragen oder das BAFA direkt anfragen. Ein Fehler bei der Bewertung, ob die Voraussetzungen einer Allgemeingenehmigung erfüllt sind, kann teuer werden.
Gilt Dual Use nur für physische Waren? Nein. Die EU-Dual-Use-Verordnung erfasst nicht nur physische Güter, sondern auch Software und Technologie. Auch der Transfer von technischem Wissen (z.B. durch Schulungen oder technische Dokumentation) kann genehmigungspflichtig sein.
Wo finde ich die aktuellen Güterlisten? Die jeweils aktuelle Fassung ist auf der Website des BAFA (www.bafa.de) unter dem Stichwort „Güterlisten” abrufbar. Die Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2021/821, abrufbar auf EUR-Lex.
Was ist der Unterschied zwischen Dual Use und Rüstungsgütern? Rüstungsgüter sind primär für den militärischen Einsatz konzipiert (z.B. Waffen, Munition) und unterliegen noch strengeren Ausfuhrkontrollen. Dual-Use-Güter hingegen haben zunächst einen legitimen zivilen Verwendungszweck, können aber auch militärisch eingesetzt werden.
Fazit
Dual Use ist eines der komplexesten Themen im modernen Sicherheits- und Außenwirtschaftsrecht. Die Grenze zwischen ziviler und militärischer Nutzbarkeit wird durch den technologischen Fortschritt immer unschärfer. Unternehmen, die technisch anspruchsvolle Produkte herstellen oder handeln, sind gut beraten, ihr Produktportfolio regelmäßig auf Dual-Use-Relevanz zu prüfen, interne Compliance-Prozesse zu etablieren und im Zweifelsfall frühzeitig rechtliche Beratung oder das BAFA einzuschalten.
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