Startseite » Sicherheitslexikon » Überfallmeldeanlage

Überfallmeldeanlage

Definition

Bei einem Übergriff von Tätern auf besonders sensible Bereiche ist eine sehr schnelle Alarmierung von Hilfe erforderlich. Die Überfallmeldeanlage (ÜMA) übernimmt diese Aufgabe und hat dabei folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • leichte Auslösung durch betroffene Personen
  • vom Täter aber unbemerkte Auslösung
  • schnelle Verbindung zu Hilfseinrichtungen wie Polizei oder Sicherheitsdienst
  • höchstmöglicher Schutz vor Fehlauslösung
  • sowie rückwirkende Erkennbarkeit des Auslösungsortes

Die Überfallmeldeanlage dient weniger der Vorbeugung von Straftaten, sondern vielmehr dem Schutz der Betroffenen vor einer Eskalation des Tatgeschehens. Im Englischen wird eine ÜMA deshalb als ‚hold-up alarm system‘ bezeichnet. Vorbeugend wirkt sie nur, weil möglichen Tätern meist bewusst ist, dass es eine solche Meldeanlage gibt.

Überfallmeldeanlagen bieten nur dann Schutz, wenn sie sicher vor Missbrauch und Manipulation sind. Vor allem aber müssen sie eine Auslösung ermöglichen, die in der Umgebung nicht wahrgenommen werden kann. Je nach Gefährdungslage ist die Koppelung mit dem Polizei-Notruf oder einer privaten Sicherheitszentrale sinnvoll. Davon sind auch die Kosten für Installation und Betrieb abhängig.

Der Unterschied zu anderen Anlagen

Mit den oben genannten Bedingungen unterscheidet sich die Überfallmeldeanlage von anderen Einrichtungen zur Signalisierung von ungesetzlichen Handlungen oder Gefahren.

Der Gefahrenmelder dient zum Beispiel dazu, möglichst alle betroffenen Personen zu warnen und diesen die Möglichkeit zu geben, sich in Sicherheit zu bringen. Dies ist beispielsweise bei einem Rauchwarnmelder der Fall. Es wird ein deutlich wahrnehmbarer Signalton ausgelöst.

Bei der Einbruchmeldeanlage (EMA) wiederum sollen möglichst schnell Sicherheitskräfte herbeigeholt werden. Damit lässt sich weiterer Schaden verhindern. Einbruchmeldeanlagen sind jedoch oft bewusst darauf ausgelegt, eine Abschreckungswirkung zu entfalten. Sind sie deutlich sichtbar lässt sich ein risikoscheuer Täter nämlich möglicherweise vom Tat-Entschluss abbringen.

Überfallmeldeanlagen gibt es dagegen dort, wo mit hohen Werten umgegangen wird. Das sind Bankschalter und Händler von Schmuck, Edelmetallen oder Wertpapieren. Zunehmend sind sie auch dort zu finden, wo Amok-Situationen oder terroristische Gewaltakte drohen. Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften stellen daher hohe Anforderungen an die technische Ausführung der meist mit dem Kürzel ÜMA bezeichneten Meldeanlagen.

Richtlinien und Normen

ÜMA mit direkter Verbindung zur Polizei müssen den Regelungen der ÜEA-Richtline genügen. Gemeint ist damit die „Bundeseinheitliche Richtlinie für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei“. In ihr sind unter anderem die technischen Bedingungen für Ausfallsicherheit, Sabotageschutz und Zulassungspflicht der Installationsunternehmen geregelt.

Technische Details beschreibt die Norm VDE 0833-2. In ihr sind vor allem die Installation und die zulässigen Frequenzbereiche bei einer Funkübertragung festgelegt.

Newsletter abonnieren

Tragen Sie sich in unseren Newsletter ein und erhalten Sie regelmäßig aktuelle Security-News per E-Mail. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Anzeige