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Der BDSW fordert eine Überarbeitung des Entwurfs für das Sicherheitsgewerbegesetz

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Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) begrüßt den aktuellen Entwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) für ein neues Sicherheitsgewerbegesetz (SiGG). Trotz dieser positiven Einschätzung sieht der BDSW jedoch verschiedene Bereiche, in denen Verbesserungen notwendig sind, wie in seiner ausführlichen Stellungnahme betont.

gesetze-sicherheitsgewerbe-§ 34a der GewerbeordnungDer Hauptzweck des Sicherheitsgewerbegesetzes-Entwurfs besteht darin, ein umfassendes Regelwerk für die Sicherheitsbranche zu schaffen, das die steigenden Anforderungen an die Sicherheitsstandards berücksichtigt. Dies wird durch die Einführung einer Erlaubnispflicht für Sicherheitsmitarbeiter angestrebt, um deren Position zu stärken. Gleichzeitig sollen Verstöße gegen sicherheitsgewerberechtliche Vorschriften strenger geahndet werden. Der Informationsaustausch zwischen relevanten Behörden und Waffenbehörden soll verbessert werden, und die sichere Handhabung von Waffen wird verstärkt betont. Der Gesetzentwurf zielt auch darauf ab, sicherzustellen, dass die Vergabe öffentlicher Aufträge die Zuverlässigkeit und Fachkunde der Auftragnehmer stärker berücksichtigt.

Der BDSW unterstützt grundsätzlich diese Maßnahmen, jedoch sind sie aus Sicht des Verbands noch nicht ausreichend. Der BDSW hebt positiv hervor, dass der Gesetzentwurf den modernen Namen „Sicherheitsgewerbegesetz“ trägt und erstmals auch die sogenannte Inhouse-Security einbezieht. Dennoch äußert der BDSW-Präsident Gregor Lehnert Besorgnis darüber, dass es keine spezifischen Anforderungen an das Sicherheitspersonal gibt, das für den Schutz kritischer Infrastrukturen (KRITIS) verantwortlich ist. Angesichts der betonten Wichtigkeit des KRITIS-Schutzes durch Bundesinnenministerin Nancy Faeser sieht der Verband hier eine bedeutende Lücke, die dringend geschlossen werden muss.

Nach einer gründlichen Analyse des SiGG-Referentenentwurfs hat der BDSW weitere Bereiche identifiziert, in denen Verbesserungen erforderlich sind. Die Einführung neuer Qualitäts- und Sicherheitsstandards wird zwar begrüßt, doch wird betont, dass diese angemessen gestaltet werden müssen, um die bestehenden rechtlichen und praktischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Der BDSW warnt vor zu hohen Anforderungen, da sie das Sicherheitsniveau beeinträchtigen könnten, insbesondere wenn bereits bestehende spezialgesetzliche Regelungen wie das Luftverkehrssicherheitsgesetz (LuftSiG) oder das Unternehmenswaffen- und Waffenverbotgesetz (UZwGBw) angemessenen Schutz bieten. Ein weiterer Punkt betrifft die Sicherheit in besonders sensiblen Bereichen, da die Übergangsvorschriften kurzfristig und die Prüfungskapazitäten der Industrie- und Handelskammern begrenzt sind.

Eine wichtige Forderung des BDSW betrifft das sogenannte Bestbieterprinzip im SiGG für die Vergabe öffentlicher Aufträge. Der Verband betont die Notwendigkeit, qualitative Kriterien angemessen zu gewichten, mit einem Verhältnis von mindestens 60 zu 40 zugunsten von Qualität gegenüber dem Preis. Dies soll sicherstellen, dass Aufträge nicht allein nach dem billigsten Angebot vergeben werden, sondern die Qualität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge angemessen berücksichtigt wird.

Insgesamt begrüßt der BDSW die Absicht, ein eigenständiges Regelwerk für das Sicherheitsgewerbe zu schaffen, das den aktuellen Anforderungen der Branche besser gerecht wird als die bisherige Gesetzeslage. Der Verband unterstreicht jedoch die Wichtigkeit einer ausgewogenen, praxisorientierten Ausgestaltung der Gesetzesvorschriften, um den aktuellen Herausforderungen der Sicherheitsbranche gerecht zu werden.

Lesen Sie hier die komplette „Stellungnahme“

Titel-Foto von Scott Graham auf Unsplash