Ein Kaufhausdetektiv arbeitet im Kaufhaus oder im Supermarkt und beobachtet das Verhalten von Kunden. Er tritt stets inkognito auf und achtet auf auffälliges Verhalten von potentiellen Dieben. Hier bedient sich der Kaufhausdetektiv verschiedener Tricks, um Diebe zu erkennen und zu stellen. Macht ein Kunde sich verdächtig, zum Beispiel durch besonders nervöses Verhalten oder auffälliges Umschauen, wird der Kaufhausdetektiv die Person näher observieren. Beobachtet der Detektiv einen Diebstahl, spricht er den Kunden nach Verlassen des Kassenbereichs an und wird gegebenenfalls weitere Schritte einleiten.
Um Kaufhausdetektiv zu werden, ist eine gute Beobachtungsgabe Voraussetzung. Wichtig sind außerdem gute Kenntnisse technischer Hilfsmittel wie Videokameras, ein sicherer Umgang mit Menschen sowie eine gute körperliche Fitness. Kaufhausdetektive müssen außerdem die Sachkundeprüfung für Bewachungstätigkeiten nach § 34a der Gewerbeordnung nachweisen. Viele Kaufhäuser fordern zusätzlich ein polizeiliches Führungszeugnis. Der Verdienst eines Kaufhausdetektivs schwankt je nach Bundesland und Erfahrung und ist abhängig von der Existenz eines Tarifvertrags. Freiberufliche Kaufhausdetektive verdienen circa 15 bis 20 Euro die Stunde. Niedriger ist der Verdienst bei fest angestellten Kaufhausdetektiven, er liegt zwischen 7 und 12 Euro in der Stunde.
Erteilt das Kaufhaus die Berechtigung das Hausrecht auszuüben, hat der Kaufhausdetektiv besondere Rechte. Er darf eine Person vorläufig festnehmen, die im Verdacht steht, einen Diebstahl verübt zu haben. Dafür muss der Detektiv die Person auf frischer Tat ertappt haben und sie zur Rede stellen, bevor sie das Geschäft verlässt. Um die Identität des mutmaßlichen Diebes festzustellen, darf der Kaufhausdetektiv nach dem Personalausweis verlangen. Das Recht, die Person oder deren Taschen nach potentiellem Diebesgut oder nach dem Ausweis zu durchsuchen, ist jedoch ausschließlich der Polizei vorbehalten, es sei denn, der Verdächtige gestattet es. Ergreift ein Täter die Flucht und verlässt den Tatort, darf der Kaufhausdetektiv den Dieb auch dann vorläufig festnehmen, wenn er ihn außerhalb der Geschäftsräume stellt. Körperlichen Zwang darf ein Kaufhausdetektiv allerdings nur dann anwenden, wenn der Dieb zu fliehen versucht. Bei unangemessener Gewalt macht sich der Kaufhausdetektiv strafbar.