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Strengere Regeln für das Bewachungsgewerbe treten in Kraft

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© RyanMcGuire / pixabay

Im November 2015 wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein Eckpunktepapier erarbeitet, das Vorschläge enthielt, wie das Bewachungsrecht verschärft und dessen Vollzug verbessert werden kann. Nun wurde ein entsprechender Gesetzentwurf erstellt, der am 23.03.2016 vom Kabinett beschlossen wurde. Damit treten die Änderungen bewachungsrechtlicher Vorschriften in Kraft.

Bundesminister Gabriel begründet diese strengeren Regeln mit der besonderen Situation von Flüchtlingsunterkünften und Großveranstaltungen sowie mit den Vorfällen in Flüchtlingsunterkünften im letzten Jahr. Außerdem würden zurzeit viele neue Bewachungsunternehmen gegründet und die bereits tätigen Unternehmen stockten ihr Personal auf.

-> Linktipp: Ratgeber Sachkundeprüfung 34a

Bewachungsunternehmer müssen jetzt eine Sachkundeprüfung ablegen

Sowohl bei Flüchtlingsunterkünften als auch bei Großveranstaltungen ist mehr Sicherheit erforderlich, die durch schärfere Regeln für die Sicherheitsdienste erreicht werden soll.
Von jedem Bewachungsunternehmer wird jetzt eine Sachkundeprüfung verlangt. Der bisherige Unterrichtsnachweis reicht nicht mehr aus. Die Prüfung wird bei der Industrie- und Handelskammer abgelegt. Zudem muss der Nachweis einer Haftpflichtversicherung erbracht werden.

Ungeordnete Vermögensverhältnisse führen zu einer Ablehnung der Erlaubnis. Weitere Gründe für eine Ablehnung werden in der Bewachungsverordnung detailliert aufgeführt. So darf der Antragssteller kein Mitglied in einer verbotenen Organisation oder einem verbotenen Verein gewesen sein. Die Beendigung einer solchen Mitgliedschaft darf bei Antragstellung nicht weniger als zehn Jahre betragen. Außerdem darf in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung vorliegen.

Insbesondere geht es um Verurteilungen wegen:

  • Menschenhandel,
  • Diebstahl,
  • Unterschlagung,
  • vorsätzlicher Körperverletzung
  • sowie Erpressung und Hehlerei.

Dabei werden Freiheitsstrafen, Geldstrafen von mindestens 60 Tagessätzen und Jugendstrafen als Ablehnungsgrund für eine Erlaubniserteilung angesehen.

Zudem findet alle drei Jahre eine Zuverlässigkeitsprüfung statt. Den zuständigen Behörden wird eine polizeiliche Stellungnahme vorgelegt. Darüber hinaus ist eine Abfrage beim Verfassungsschutz möglich. Aus dem Bundeszentralregister kann eine unbeschränkte Auskunft eingeholt werden.

 

gesetze-sicherheitsgewerbe-§ 34a der GewerbeordnungDer § 34a der Gewerbeordnung wird ebenso wie die Bewachungsverordnung entsprechend der neuen Regelungen geändert.

Nicht nur die Zuverlässigkeit des Bewachungsunternehmers, sondern auch die Zuverlässigkeit des Security Personals wird mindestens alle drei Jahre einer Überprüfung unterzogen. Dies soll zu einem höheren Qualitätsstandard in der Sicherheitsbranche führen.

Mitarbeiter von Sicherheitsdiensten, die eine leitende Funktion ausüben, müssen einen Sachkundenachweis erbringen, wenn sie im Bereich der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder bei Großveranstaltungen arbeiten wollen.

Der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft begrüßt die höheren Anforderungen, die an das Security Personal gestellt werden und ist der Ansicht, dass ein bundesweites Zentralregister hilft, über Wachleute Aufschluss zu erhalten, die bereits in anderen Unternehmen negativ aufgefallen sind.

Bundesweit werden Informationen über Bewachungsunternehmer und deren Personal elektronisch gesammelt. Diese Informationen werden in ein zentrales Bewachungsregister eingegeben, das bis zum 31.Dezember 2017 erstellt wird.

Für die Erlaubnisverfahren und die regelmäßig wiederkehrenden Zuverlässigkeitsprüfungen werden vom Bund für die Verwaltung Kosten von 1421500 € veranschlagt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz richtet eine Eingangsschnittstelle ein, die automatisch die Informationen im Informationssystem des Nachrichtendienstes abgleicht.

Lesen Sie hier unseren Ratgeber zum Sachkunde-Nachweis!

Nachtrag November 2017

Ab November 2017 müssen bestimmte Gruppen der Sicherheitsbranche ebenfalls einen Sachkunde-Nachweis erbringen. Die Nachweispflicht gilt für die folgenden Tätigkeiten:

  • Türsteher (Bewachung beim Einlass in Diskotheken)
  • Kaufhaus- und Ladendetektive (Abwehr von Ladendiebstählen)
  • Sicherheitswacht (Kontrolle in Gebieten mit öffentlichen Verkehrsraum oder öffentlichem Verkehr)

Weiterhin muss Sicherheitspersonal in leitender Funktion den Nachweis in folgenden Fällen erbringen:

  • Bewachung von Großveranstaltungen
  • Bewachung von Asyl- und Aufnahmeeinrichtungen

Wichtig: Es bleibt nur bis zum 31. November 2017 Zeit, den Nachweis zu erbringen, um in den genannten Berufen nahtlos tätig zu bleiben.

Fazit:

Die neuen gesetzlichen Regelungen im Bereich der Bewachungsbranche, insbesondere im Hinblick auf die Sachkundeprüfung, regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfungen und die Schaffung eines zentralen Bewachungsregisters, tragen maßgeblich zur Erhöhung der Sicherheitsstandards bei Flüchtlingsunterkünften, Großveranstaltungen und anderen sicherheitsrelevanten Bereichen bei. Die branchenweite Unterstützung und Kooperation sowie die Anpassung an aktuelle Entwicklungen zeigen, dass die Sicherheitsbranche gewillt ist, die Qualität und Zuverlässigkeit ihrer Dienstleistungen kontinuierlich zu verbessern. Diese Maßnahmen dienen letztendlich dem Schutz von Personen und Eigentum und stärken das Vertrauen in die Sicherheitsbranche insgesamt.

Quellen:

  • http://www.bmwi.de/DE/Presse/pressemitteilungen,did=758658.html
  • http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/Gesetz/gesetzentwurf-zur-aenderung-bewachungsrechtlicher-vorschriften,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf
  • http://www.bild.de/ratgeber/leben-und-wissen-verbraucherportal/gesetzesaenderungen/gesetzesanderungen-november-2017-53674234.bild.html

Kommentare

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  • Prinzipiell bin ich dafür. Meiner Meinung nach sollte jeder der im Sicherheitsdienst arbeitet die Sachkundeprüfung ablegen müssen.

    • Hallo Uwe,
      Dein Vorschlag wird sich nicht durchsetzen, denn mindestens 60 % der Sicherheitskräfte spricht kein fließendes Deutsch und, ich bin sicher, dass diese Kollegen die 34a – Prüfung ohne Hilfe nicht bestanden hätten.
      Deren Einstellung beruht nur auf der Tatsache, dass die erforderliche Mann-Stärke erreicht werden muss. Wäre die Sachkundeprüfung Pflicht, würde die Branche zusammenbrechen.
      Das ist leider so.

  • Finde es sehr gut. Aber man muss auch sehen was die Menschen in der Branche verdienen. Will man gutes Personal haben muss man sie auch gut bezahlen.

  • Begrüße den Beschluß aber es ist traurig wieviel wir sicherheitsmitarbeiter verdienen…Es gibt kaum ein Unternehmen das mehr als 9.38 brutto in der Stunde zahlen, dazu kommt noch das viele Firmen kein Nacht und wochenend Zuschlag zahlen….

  • Also wir als Sicherheitsunternehmenn zahlen unseren Mitarbeitern ab 10€ Std-Lohn, wir sind die einzigstens in unserem Umkreis die so gut zahlen!
    Wir suchen immer gute Mitarbeiter und Auftraggeber und wollen uns auch vergrößern!

  • was nützt das alles wenn die behörden egal wer nicht kontrolliert. bin seid 17 jahren im bewachungsunternehmen und habe bis jetzt noch nie eine kontrolle vor ort erlebt. die odnungsämter wissen es niht oder wollen es nicht wissen. gründe dafür gibts genug. egal ob 34 a oder sachkunde nichts wird kontrolliert egal wo. traurig

    • kann mich wittmann anschließen, ein Objekt wurde in den letzten Jahren bei uns geprüft und das war nur der Zoll um mögliche Schwarzarbeit festzustellen

      • Wer kontrolliert das denn ??

        Ich kenne viele Sicherheitsunternehmen die heute immer noch leute beschäftigen die nicht mal die Unterrichtung (Unterweisung34a) haben.

        Und bei diesen Löhnen wie soll mann gute SM finden?

        Warum verlangen die Mindestens Sachkunde für Türsteher oder für Flüchtlingsunterkünfte wenn keiner anständig zahlt.

        Aber das ist schonmal ein anpfang die sind auf dem guten weg.

  • wie mir bekannt ist das jeder der im „öffentlichen“ bereich (türsteher,kontrolleure,etc..) eingesetzt werden soll das er schon vorher eine Sachkundeprüfung nach §34a Gew.O,als minimum haben muss,was ist da neu drann?? und desweiteren dient die UNTERRRICHTUNG doch einzig und allein zum wissen was man/frau im wachgewerbe darf und was nicht,das selbe kommt doch bei ber SK auch vor nur hier eben mit einer prüfung….

  • Der Anfang wäre schon gemacht, wenn die öffentlichen Auftraggeber nicht nur den „Billigsten“ nehmen.
    Seriöse Sicherheitsunternehmen haben immer schon versucht gutes Personal entsprechend den Anforderungen zu verkaufen, sind aber letztendlich an den Preisen gescheitert. Alleine die SACHKUNDE ist kein Garant für gutes, qualitativ hochwertiges sowie zuverlässiges Personal (der Fisch stinkt am Kopf zuerst)!

  • Ich persönlich finde es gut, dass endlich mal etwas seitens den Behörden gemacht wird um schwarzen Schaafen im Sicherheitsdienst das Handwerk zu legen. Viel zu lange schon war das ein nahezu rechtsfreier Raum in dem jeder getan hat, was er wollte. Strengere Regulierungen, grade auch durch das neue Bewacherregister setzen neue Qualitätsstandards.

  • Wir sind auch der Meinung das speziell im Sicherheitsdienst Köln und Umgebung viel Wert auf qualifiziertes Personal gelegt werden sollte denn das Personal bildet auch das Unternehmen ab.