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Zentrale

Definition

Zentrale Sicherheitsdienst
Beispiel für die Zentrale eines Sicherheitsdienstes; Vektor von @pch.vector

Eine Zentrale (engl. ‚central‘ – mittig) bildet den Knotenpunkt aller eingehenden und ausgehenden Informationen in einem (Sicherheits-)Unternehmen. Alle sicherheitsrelevanten Informationen werden über Schnittstellen zusammengeführt und dem Zentralisten/Disponenten zur weiteren Bearbeitung bereitgestellt. Die Mitarbeiter der Zentrale sind für ihre Kollegen im Außendienst, sowie für Kunden und die eigenen Vorgesetzten Ansprechpartner.

Aufgaben der Zentrale

Die Zentrale koordiniert zu jeder Tag- und Nachtzeit alle innerbetrieblichen Vorgänge, die für die Abwicklung des Dienstalltags vonnöten sind.

In der Sicherheitsbranche bildet die Zentrale sehr häufig die Notruf- und Service-Leitstelle (NSL). Von hier aus werden beispielsweise Notrufe bearbeitet, Einsätze koordiniert, personelle Entscheidungen (insbesondere im Krankheitsfall) getroffen, Dienstpläne erstellt, sowie Kundentelefonate entgegengenommen. Außerdem werden hier sämtliche Alarm- bzw. Warnmeldungen, wie beispielsweise aus Videoüberwachungs-, Gefahrenmelde– oder Einbruchmeldeanlagen empfangen und die entsprechenden Interventionsmaßnahmen (Alarmverfolgung etc.) eingeleitet.

Rechtliche Anforderungen an eine Zentrale

Eine NSL muss in Deutschland nach der DIN VDE V 0827-11 genormt sein. Diese Art der Zentrale muss 24/7 besetzt sein.

Im Falle einer VdS(Verband der Sachversicherer)-Zulassung und einer Zulassung als Interventionsstelle sind die Normen
DIN EN 50518 und DIN EN ISO 9001 für eine Zertifizierung einschlägig.
Darunter geregelt sind unter anderem organisatorische Anforderungen, wie die Mindestanzahl der in der NSL eingesetzten Mitarbeiter aber auch technische und bauliche Anforderungen wie beispielsweise ein Höchstmaß an Übertragungssicherheit, gepanzerte Türen, Personalschleusen und Zugangskontrollen.

Seit Juni 2017 dürfen Aufschaltungen nur noch auf Grundlage der VdS-Richtlinien erfolgen.
Es gibt keine regionalen Einschränkungen für den Einsatzbereich von Sicherheitsunternehmen und deren Zentralen, solange andere Auflagen, wie eine sichere Datenübertragung, davon unberührt bleiben.

VdS-Anerkennungen

Entsprechend ihrer Leistungsmerkmale werden die NSL von Sicherheitsfirmen klassifiziert in die NSL-Klassen A, B und C. Ausschlaggebend für die Klassifizierung sind vorrangig die Art der Übertragungswege für Alarmempfangseinrichtungen. ‚A‘ stellt hierbei die geringsten Anforderungen an die Übertragungswege.

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