Definition
Eine Teilüberwachung ist die Brandüberwachung von einzelnen Räumen, Verbindungswegen und Gebäudeteilen. In der Regel betrifft das Fluchtwege und Räume mit erhöhter Brandgefahr. Die Teilüberwachung soll erreichen, dass Personen, die sich nicht in dem vom Brand betroffenen Bereich aufhalten, sich über die Fluchtwege in Sicherheit bringen können. Zudem sollen mit der Überwachung von Räumen, die eine erhöhte Brandgefahr haben, Brände schneller erfasst werden.
Die Überwachung muss sich dabei immer über einen gesamten Brandabschnitt erstrecken. Das sind Gebäudeteile, die gegenüber anderen Gebäudeteilen durch Brandschutzkonstruktionen begrenzt sind (z. B. Brandschutztüren oder – wände).
Ob eine Teilüberwachung eingesetzt werden muss, hängt von der Art und Nutzung des Gebäudes ab und wird von den Behörden vorgeschrieben. Die Brandschutzbehörde kann zudem veranlassen, dass man die Überwachung gegebenenfalls ausweiten muss.
Teilüberwachung mittels automatischer Brandmeldeanlage
Die Teilüberwachung erfolgt mithilfe einer automatischen Brandmeldeanlage. Dabei handelt es sich um ein System aus mehreren Brandmeldern und einer zentralen Brandmeldezentrale. Eine solche Anlage erkennt Brände frühzeitig und leitet automatisch die notwendigen Maßnahmen ein. Dadurch können Sachschäden verringert und etwaige gesundheitliche Folgen für Personen minimiert werden. Neben den akustischen und optischen Warnsignalen initiiert eine automatische Brandmeldeanlage auch
- das Schließen von Brandschutztüren und -fenstern,
- die Inbetriebnahme von Rauchabzugsanlagen,
- das Öffnen von Toren, um der Feuerwehr die Einfahrt zu erleichtern,
- sowie eventuell die automatische Alarmierung der Feuerwehr.
Die Brandmeldezentrale ist dabei auch der erste Anlaufpunkt für die Feuerwehr. Um ihr die Arbeit zu erleichtern, enthält sie:
- Feuerwehrlaufkarten
- Sprechstelle für Durchsagen
- Feuerwehr-Bedienfeld
- Feuerwehr-Anzeigetafel
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