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Störfall

Definition

Unter einen Störfall versteht man ein Ereignis, welches direkt oder später zu einer ernsten Gefahr für den Menschen werden kann. Das können Brände, Emissionen oder größere Explosionen sein, die zur Folge haben, dass gefährliche Stoffe austreten. Nach der Störfallverordnung bezieht sich der Begriff ausschließlich auf Unfälle im Betriebsbereich. Ein Störfall liegt dann vor, wenn

  • das Leben von Menschen bedroht ist,
  • schwerwiegende Beeinträchtigungen der Gesundheit zu befürchten sind,
  • die Gesundheit vieler Menschen beeinträchtigt werden kann,
  • die Umwelt oder Kultur- sowie Sachgüter geschädigt werden können.

Störfallbetriebe

störfall biogas
Bei großen Biogasanlagen gilt die Störfallverordnung.

Störfallbetriebe sind all jene Betriebe, bei denen die Störfallverordnung Anwendung findet. Genauer betrachtet sind das dann Betriebe, bei denen gefährliche Stoffe in festgelegten Mengen vorhanden sind. Darunter fallen auch Stoffe, die erst bei einer Störung entstehen können. Zu den betroffenen Betrieben gehören beispielsweise große Industrie- und Biogasanlagen. Störfälle in kerntechnischen Anlagen sind von der Verordnung aber nicht erfasst.

Ziel der Verordnung ist das Verhindern von Störfällen und die Begrenzung ihrer Auswirkungen, um somit den Menschen und die Umwelt vor schädlichen Stoffen zu schützen. Störfallbetriebe sind deshalb dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit über die Sicherheitsmaßnahmen und das korrekte Verhalten im Falle eines Störfalls zu informieren. Zusätzlich müssen sie Maßnahmen zur Prävention und zur Begrenzung möglicher Auswirkungen ergreifen.

Maßnahmen zur Prävention von Störfällen

Um Störfällen vorzubeugen sind folgende Maßnahmen sinnvoll:

  • Aufbau von mehrstufigen Sicherheitssystemen
  • Regelmäßige Überprüfung der Anlagen durch externe Sachverständige
  • Verringerung der Gefahrenstoffe auf das unbedingt erforderliche Maß
  • Betrieb der gefährdeten Anlagen nur durch geschultes Personal
  • Aufstellen von Plänen zur Gefahrenabwehr

 

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